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Das neue Telekomgesetz – Prüfstein für eine konsistente und zukunftssichere Infrastruktur- und Digitalpolitik in Österreich

Der neue Europäische Rechtsrahmen für die Telekomindustrie European Electronic Communications Code – EECC muss in jedem Mitgliedsland der Europäischen Union in das jeweilige nationale Telekomgesetz (TKG) übernommen werden. Dies ist auch eine passende Gelegenheit dieses wichtige nationale Gesetzeswerk umfassend zu reformieren und damit den Grundstein für eine zukunftssichere Infrastruktur-, Standort- und Digitalpolitik in Österreich zu legen. Ich habe in diesem Zusammenhang Mitte 2019 einige Vorschläge gemacht, wie das TKG umfassend reformiert werden sollte, um diese Ziele zu erfüllen.

Die Corona Pandemie, mit der wir nun schon seit einem Jahr zu kämpfen haben, hat uns insbesondere auch die Erkenntnis gebracht, dass resiliente Telekom-Netze, die mit ausreichenden Reserven ausgestattet sind, für die Gesellschaft, die Wirtschaft und für alle Bewohner von eminenter Bedeutung sind. Um Netzstabilität und ausreichende Kapazität zu gewährleisten, den stark wachsenden Kapazitätsbedarf zu befriedigen und Innovationen für die Nutzer bereit zu stellen, müssen die Telekomnetzbetreiber massiv in diese Netze investieren. Das neue TKG sollte daher einen Paradigmenwechsel in Richtung besserer und universaler Konnektivität, mehr Innovation und effektiver Investitionsförderung vornehmen. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass stabile und zuverlässige Telekomnetze die Basis für Homeschooling, Home-Office und digitale Unterhaltung sind. Ohne Übertreibung kann gesagt werden, dass eine funktionierende und verlässliche digitale Infrastruktur entscheidend dazu beitragen, Gesellschaft und Wirtschaft vor allem in Zeiten von Lock-downs vor einem Kollaps zu bewahren.

Nun liegt der Begutachtungsentwurf für das neue TKG vor und man kann mit einiger Enttäuschung feststellen, dass die Vertreter der Telekombranche bei der Erstellung des Entwurfs offenbar nicht angehört wurden, geschweige denn die oben angeführten Vorschläge sowie jene von anderen unabhängigen Telekomexperten in irgendeiner Weise beachtet worden wären! Dabei geht es keinesfalls um gekränkte Eitelkeiten, sondern um eine offensichtliche Informationsasymmetrie, sowie einen eklatanten Mangel an Stakeholder- und Expertendialog! Bei den für den Ausbau der Infrastruktur essentiellen Wegerechten finden sich im Gesetzesentwurf nicht nur keine Fortschritte, sondern sogar noch Rückschritte hinter die TKG Novelle 2018, allesamt zum einseitigen Vorteil der Bestandsgeber, seien sie nun staatlich oder privat. Demnach wäre ein Grundbesitzer als Bestandgeber, der z.B. Grabungsarbeiten für seine eigenen Vorhaben durchführen lässt, für Schäden an Telekomleitungen, die über seinen Grund führen de-facto nicht haftbar. Wie sollen unter solchen Umständen, die Kenner der Materie treffend als „russisches Leitungsroulette“ bezeichnen, Telekomnetzbetreiber motiviert werden, verstärkt in den Netzausbau zu investieren?

Ein weiteres Beispiel gefällig? Im Zuge der 5G Frequenzvergabe im September 2020 haben alle drei Mobilfunknetzbetreiber massive Ausbauverpflichtungen auf sich genommen, um modernste Mobilfunkdienste in 1.700 unterversorgte Katastralgemeinden zu bringen. Falls der vorliegende offenbar von kurzsichtigen Interessen gesteuerte TKG Entwurf durch das Parlament verabschiedet werden sollte, würde dies eine massive Verschlechterung bzw. Verteuerung für den Infrastrukturausbau mit sich bringen. Unberechenbare Rahmenbedingungen sind bekanntlich toxisch für ein positives Investitionsklima und dies wäre wiederum kontraproduktiv für die Erfüllbarkeit der Ausbauverpflichtungen, die die Unternehmen im Vertrauen auf eine stabile Gesetzeslage übernommen haben. In erster Linie wären diese Regelungen jedoch ein Schlag ins Gesicht für die Bewohner jener unterversorgten Gemeinden, die schon lange darauf hoffen, bald eine bessere Internetversorgung zu bekommen.

Laut dem österreichischen Breitbandatlas werden 38% aller Anschlüsse technologieneutral als „gigabitfähig“ eingestuft, womit selbst damit Österreich unter dem Europäischen Durchschnitt zu liegen kommt. Wenn man auf FTTH/B einschränkt, liegt Österreich laut dem Europäischen Glasfaser-Ranking (FTTH/B) an letzter Stelle. Diese Zahlen zeigen, dass es an dieser Stelle jedenfalls Luft nach oben gibt. Lobenswerterweise hat sich Österreich deshalb für den Breitband– und 5G-Ausbau sehr ambitionierte Ziele gesetzt, nämlich „Österreich bis 2030 flächendeckend mit gigabitfähigen Anschlüssen zu versorgen“. Dafür wurden entsprechende Strategien erarbeitet, die auf der Website des Ministeriums zu finden sind. Ein wesentlicher Teil dieser Strategien beruht unter anderem darauf, dass die Kosten für die Errichtung und den Betrieb von Sendestationen auf öffentlichem Grund signifikant reduziert und Verfahren deutlich verkürzt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht jedoch bedauerlicherweise in die exakt entgegengesetzte Richtung!  Es ist auch keine Rede mehr von anderen langjährigen Forderungen im Sinne der Verfahrensbeschleunigung, wie z.B. One-Stop-Shop Verfahren, alternative Verlegetechnologien oder auch die Senkung von Frequenznutzungsgebühren. Wie sollen unter diesen widrigen Umständen Investitionen in den Netzausbau erhöht werden, um den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen und die Versorgungslücken zu schließen?

Eine erfolgreiche und zukunftsweisende Standortpolitik setzt sich aus einer Vielzahl von Politikfeldern zusammen, sie benötigt jedoch vor allem eine solide Infrastrukturpolitik, geleitet vom schon genannten „Konnektivitätsziel“ des EECC. Eine holistische Sichtweise der Politik auf ursprünglich getrennte Bereiche, wie z.B. Verkehrstechnologien und -politik, Entwicklung der städtischen Regionen und des ländlichen Raums, Verfügbarkeit von Senderstandorten und von anderen Infrastrukturkomponenten, Vergabemethoden für Funkfrequenzen, Wegerechte, universelle Verfügbarkeit von Glasfaser, um nur einige zu nennen, stellt alle Beteiligten (Politik, Behörden, Industrie und andere Stakeholder) vor neue, bisher nicht gekannte Herausforderungen, die es erforderlich machen in vielen Bereichen die bisherige Praxis kritisch zu hinterfragen und, wie ich immer wieder betone, „Regulierung neu zu denken“. Im vorliegenden TKG-Entwurf findet sich kaum etwas vom holistischen Geist dieser Sichtweise!

Zusammenfassend ist zu sagen, dass der vorliegende Entwurf des TKG nicht nur mutlos und kurzsichtig erscheint, sondern darüber hinaus sogar noch die hauseigenen Strategien zu Lippenbekenntnissen degradiert! Daher ergeht der Appell an die Regierung, ein Telekomgesetz in das Parlament zu bringen, das im Einklang mit den eigenen Strategien steht, einen berechenbaren und stabilen Rahmen für Investitionen in Infrastruktur bietet und so Österreich tatsächlich auf die digitale Überholspur bringt. Damit wäre der gesamten österreichischen Bevölkerung, der Wirtschaft und der Digitalisierung am besten gedient.